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Die Kommunalverfassung von Schleswig-Holstein

Sa., 28. Sept.

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Bildungszentrum Reinfeld e. V.

Das kommunale Verfassungsrecht bildet die Grundlage jeglichen gesetzlichen Handelns in den Gemeinden und Kreisen sowie für unsere Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den kommunalen Partnern aus den anderen Fraktionen.

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Die Kommunalverfassung von Schleswig-Holstein

Zeit & Ort

28. Sept. 2024, 10:00 – 29. Sept. 2024, 13:00

Bildungszentrum Reinfeld e. V., Ahrensböker Str. 51, 23858 Reinfeld, Deutschland

Über die Veranstaltung

Das kommunale Verfassungsrecht bildet die Grundlage jeglichen gesetzlichen Handelns in den Gemeinden und Kreisen sowie für unsere Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den kommunalen Partnern aus den anderen Fraktionen. Denn dieses Wissen und die Kenntnis über das Zusammenspiel der unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen ermöglicht es uns überhaupt erst, unsere kommunalen Pläne und Vorstellungen in kommunales Verwaltungshandeln umzusetzen.

Folgende Themen sind Inhalt des Seminars:

  • Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter und bürgerlichen Mitglieder
  • Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung
  • intensive Auseinandersetzung mit den wesentlichen Vorschriften der Gemeindeordnung
  • kommunale Satzungen und die Geschäftsordnung
  • interfraktionelle Konfliktstrategie und strategische Ausrichtung der Fraktionsarbeit
  • Umgang mit kommunalpolitischen Partnern

Referenten:

Daniel Schlichting ist Diplomverwaltungswirt und hat in seinen mehr als 20 Berufsjahren einen reichen Erfahrungsschatz in verschiedenen Verwaltungen auf Landesebene und im gesamten kommunalen Bereich erworben. Zur Zeit ist er Dozent an der Verwaltungsakademie in Bordesholm. Zudem ist Daniel Landesvorsitzender der komba, der größten Interessenvertretung für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Hinweise zur Seminar-Durchführung:

  • Die Buchungen erfolgen ausschließlich über das Buchungssystem dieser Homepage.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 20 Personen beschränkt.
  • Eine Erstattung der Gebühr bei Nicht-Teilnahme erfolgt nur, wenn sie so rechtzeitig erfolgt, dass der freigewordene Platz anderweitig besetzt werden kann.
  • Der Kostenbeitrag (Kost und Logis, Seminarunterlagen) beträgt pro Teilnehmer 50 €. Für Mitglieder der SGK reduziert er sich auf 25 € (Hier kannst Du Mitglied der SGK werden: SGK-Beitritt)

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