Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält gute Ansätze für Kommunen
- Oliver Schmidt-Gutzat
- 22. Apr.
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Die Sozialdemokratische Gemeinschaft (SGK) in Schleswig-Holstein sieht im Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD viele gute Ansätze, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Die Ko-Vorsitzenden der Landes-SGK, Oliver Schmidt-Gutzat und Dörte Köhne-Seiffert erklären: Demokratie und ein funktionierender Staat sind in erster Linie in den Städten und Gemeinden erlebbar. Dazu muss den Kommunen der finanzielle Handlungsspielraum verschafft werden. Kommunen müssen schneller und unbürokratischer handeln können.
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Es braucht eine grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen jenseits von Förderprogrammen. […] Wir wollen eine deutliche Entlastung der Kommunen erreichen und werden gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen erarbeiten, um die Ausgabendynamik zu durchbrechen.“ (S.114)
Eine solche Entlastung ist dringend erforderlich. Denn auch im vergangenen Jahr ist die Verschuldung der Kommunen bundesweit erneut gestiegen. „Die Kommunen verschulden sich, um die ihnen von Bund und Land zugewiesenen Pflichtaufgaben erfüllen zu können“, so Köhne-Seiffert. „Wir werden darauf achten, dass der Anteil von 100 mrd EUR des geplanten Sondervermögens, der für Investitionstätigkeiten in den Ländern und Kommunen vorgesehen sind (S.52), auch tatsächlich in den Kommunen ankommt.“
Das alleine reicht allerdings nicht aus, um die Kommunen dauerhaft handlungsfähig zu machen. In Schleswig-Holstein werden die Kommunen vom Land strukturell unterfinanziert. „Den Kommunen werden immer mehr Aufgaben zugewiesen, gleichzeitig werden die finanziellen Mittelzuweisungen vom Land gekürzt“, so Schmidt-Gutzat. Es bedarf einer grundlegenden Reform der Kommunalfinanzen. Das Programm des Koalitionsvertrages kann nur ein erster Schritt und nicht nur eine einmalige Maßnahme sein. Die Menschen müssen den Staat vor Ort - in den Kommunen - als handlungsfähig erleben. Nach Auffassung der SGK SH gehört dazu ein weiteres Sondervermögen des Landes für die Kommunen.